HÄUFIGE FRAGEN

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Verordnung für eine logopädische Therapie kann der Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde ausschreiben. Hierbei ist zu beachten, dass nicht mehr als 14 Tage zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Beginn der Therapie liegen dürfen. Es ist daher ratsam, noch vor der Ausschreibung des Rezeptes mit mir in Kontakt zu treten um einen Termin zur Erstuntersuchung zu vereinbaren.

Wie oft findet die Therapiesitzung statt und wie lange dauert sie?

Der Arzt verordnet meist ein Rezept mit 10 Therapiestunden. Diese können jeweils 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten dauern und finden ein bis zwei Mal wöchentlich statt. Die Anzahl der Folgerezepte richtet sich nach dem Störungsbild.

Was passiert in den ersten Therapiestunden?

Die logopädische Therapie beginnt mit einem Anamnesegespräch, bei dem ich mich über den bisherigen Verlauf der Störung erkundige. Zudem informiere ich mich über Ihre individuellen Bedürfnisse und die Erwartung an die Therapie. Anschließend führe ich die Diagnostik durch und bespreche mit Ihnen im Anschluss daran den individuellen Therapieansatz und Schwerpunkte für die weitere Therapie.

Wo findet die Behandlung statt?

Die Therapie findet in meinen Räumen am Martin-Luther-Platz 17 in 91126 Schwabach statt. Bei vorliegender medizinischer Indikation verordnet der Arzt einen Hausbesuch.

Wer trägt die Kosten der Therapie?

Grundsätzlich übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10,- EUR pro Verordnung und 10% der Therapiekosten übernehmen. Diese Zuzahlung ist im Auftrag Ihrer Krankenkasse in meiner Praxis zu leisten. Kinder, sowie Versicherte mit einem gültigen Befreiungsnachweis ihrer Krankenkasse, sind von jeder Zuzahlung befreit.

Bei privat versicherten Patienten stellt der Arzt eine Privatverordnung aus. Die Kosten der Behandlung übernimmt in der Regel die private Krankenkasse. Es ist sinnvoll, vor der Behandlung zu überprüfen, ob Ihr Vertrag das Heilmittel „Logopädie“ umfasst.
Ich stelle Ihnen gern einen Kostenvoranschlag aus.